Behinderungsanzeige

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Nach der VOB/B ist der Auftragnehmer verpflichtet, beim geringsten Anlass dem Auftraggeber eine Behinderungsanzeige zu übergeben - unverzüglich und schriftlich.

 

Dabei reicht der bloße Hinweis auf eine Behinderung nach der Rechsprechung nicht aus. Eine Behinderungsanzeige muss aussagekräftig und umfassend sein.

 

Gerne berate ich Sie dabei, eine Behinderungsanzeige richtig und vollständig aufzustellen.

 

In Schulungen erläutere ich die Anforderungen an Behinderungsanzeigen oder erstelle individuelle Vorlagen und Checklisten, damit alle relevanten Informationen auf der Baustelle erfasst werden.

Diese Angaben sollte in einer Behinderungsanzeige stehen

Allgemeine Angaben

  • Datum/ Uhrzeit
  • Örtlichkeit
  • Mitarbeiter

Genaue Beschreibung

  • der geplanten bzw. ausgeführten Leistungen
  • der eingesetzte Ressourcen und Material
  • des Behinderungseintrittes und -umstandes

Ursachen

  • Fehlende Vorleistungen
  • Planungsfehler
  • Anordnung
  • Keine Baufreiheit
  • Baugrund
  • Witterung

Auswirkungen

  • Geänderte/ zusätzliche Leistungen

  • Mengenänderungen

  • Stillstand/ Umsetzung

  • Unproduktive Ausführung

Betroffene Ressourcen

  • Anzahl der Ressourcen
  • Dauer der Behinderung
  • Menge des Materials

Fotodokumentation

  • Dokumentation des Störungssachverhaltes

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